Jugendliche
unter
16 Jahren können nur
in Anwesenheit der Erziehungsberechtigten gepierct werden!
Jugendliche
ab
16 Jahren sollten ebenfalls von ihren Erziehungsberechtigten
begleitet werden.
Ist
dies nicht möglich, so kann das Piercing ausnahmsweise auch unter
folgenden Bedingungen gestochen werden:
-
eine von einem Erziehungsberechtigten
unterschriebene Einverständniserklärung
zum Verbleib bei piercing Point
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Vorlage des Personalausweises
des Jugendlichen
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Vorlage des Personalausweises
des Erziehungsberechtigten
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eine Kopie des Personalausweises
des Erziehungsberechtigten zum Verbleib bei piercing Point mit einer eigenhänigen
Unterschrift des Erziehungsberechtigten auf der Kopie
-
telefonische Erreichbarkeit
des Erziehungsberechtigten zum Zeitpunkt des Piercings
piercing
Point behält sich das Recht vor Kunden auch ohne Angabe von Gründen
abzulehnen.