Können Jugendliche gepierct werden?
Jugendliche unter 16 Jahren können nur in Anwesenheit der Erziehungsberechtigten gepierct werden!

Jugendliche ab 16 Jahren sollten ebenfalls von ihren Erziehungsberechtigten begleitet werden.
Ist dies nicht möglich, so kann das Piercing ausnahmsweise auch unter folgenden Bedingungen gestochen werden:

  • eine von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene  Einverständniserklärung zum Verbleib bei piercing Point
  • Vorlage des Personalausweises des Jugendlichen
  • Vorlage des Personalausweises des Erziehungsberechtigten
  • eine Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten zum Verbleib bei piercing Point mit einer eigenhänigen Unterschrift des Erziehungsberechtigten auf der Kopie
  • telefonische Erreichbarkeit des Erziehungsberechtigten zum   Zeitpunkt des Piercings
piercing Point behält sich das Recht vor Kunden auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
 
Hier die Einverständniserklärung für Jugendliche zum Ausdrucken (benötigt Adobe Acrobat Reader).